Abn
dem 1. Juni 2006 ist es nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder
Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen. Die
Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für
Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische
einzuhalten.
24.04.2008 :: Wer in
norwegischen Gewässern angelt, ist mitverantwortlich für die Erhaltung
der natürlichen Ressourcen der norwegischen Küstengebiete für heutige
sowie künftige Generationen.
Angelausrüstung
Ausländische
Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Norwegen dürfen sich mit
Handausrüstung (Schnur, Schleppangel oder Angel) als Sportangler
betätigen, ihren Fang jedoch nicht verkaufen.
Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer im Bereich norwegischer Hoheitsgewässer machen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische sowie für verarbeitete Produkte wie etwa Fischfilet.
• Fisch
oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten
Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht
zugerechnet.
• Ungeachtet der Ausfuhrbeschränkung darf ein Angler
zusätzlich zu der erlaubten Menge einen ganzen Fisch (als Trophäe)
mitnehmen.
• Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für alle, auch für norwegische Staatsangehörige.
• Bei Verstoß kann der unerlaubte Fang beschlagnahmt werden, und eine polizeiliche Strafanzeige kann erfolgen.
• Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Der
Zweck dieser Ausfuhrbeschränkung ist es, einem Fischereitourismus
vorzubeugen, der mit großen Fangmengen lockt. Die Ausfuhrbeschränkung
stellt keine Fangquote dar. Die Fischereibehörden appellieren jedoch an
die Angeltouristen, den Angelsport verantwortungsbewusst auszuüben.
Mindestgrößen
Die
Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für
Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische
einzuhalten.
Im Folgenden sind Beispiele für Arten mit
entsprechenden Mindestgrößen aufgelistet, die von Berufsfischern nicht
unterschritten werden dürfen.
Art Geltungsbereich Mindestgröße
Heilbutt Landesweit 60 cm
Kabeljau Südlich von 64° N 30 cm
Nördlich von 64° N 47 cm
Schellfisch Südlich von 64° N 27 cm
Nördlich von 64° N 44 cm
Scholle Westlich von Lindesnes 29 cm
Östlich von Lindesnes 27 cm
Makrele Landesweit 30 cm
Meerforelle 35 cm
Meersaibling 35 cm
Lachs 35 cm
Ausnahme: Nordland, Troms 30 cm
und Finnmark (gilt nur für
Meerforelle und Meersaibling)
Die Länge des Fisches wird von der Maulspitze bis zum Ende der äußersten Strahlen der Schwanzflosse gemessen.
Quelle: http://www.norwegen.no/travel/Angeln/fishquota.htm
Norwegisches Ministerium für Fischerei und Küste