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Friedfischangeln ohne Fischereischein |
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In Brandenburg ist vom 1. August an das Angeln auf Friedfische ohne Fischereischein auch ohne gesonderte Prüfung oder den Erwerb eine Fischereischeins erlaubt. Bisher war es lediglich Kindern und Jugendlichen von 8 bis 18 Jahren mit dem Jugendfischereischein möglich auch ohne Anglerprüfung auf Friedfische zu angeln.
Ab dem 1. August is es auch Erwachsenen erlaubt mit einer Angelrute den Friedfischen nachzustellen. Zu beachten ist jedoch, dass auch für das Friedfischangeln eine Fischereiabgabe entrichtet werden muss. Diese Abgabe gilt für mindestens ein Jahr und kann bei den verschiedenen Unteren Fischereibehörden sowie in den Geschäftsstellen des Landesanglerverbands Brandenburg erworben werden. Natürlich muß dann, wie alle anderen Angler auch, dann noch eine Angelkarte beziehungsweise Angelberechtigung für das gewünschte Gewässer erworben werden. Wer auf Raubfische oder in anderen Bundesländern angeln will, muss wie bisher seinen Fischereischein erwerben. Die Kosten für die Fischereiabgabe betragen zwölf Euro jährlich für Erwachsene und für unter 18-Jährige 2,50 Euro. Friedfische sind Fischarten, die keine anderen Fische jagen (wie etwa Hecht und Zander) und sich ausschließlich von Insektenlarven sowie Schnecken und Würmern am Grund der Seen oder Flüsse ernähren. Zu den Friedfischen zählen beispielsweise der Karpfen, die Plötze und das Rotauge. Informationen zu den Neuregelungen: http://www.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.158416.de und http://www.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.357435.de
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