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Angeln leicht gemacht - ohne Fischereischein |
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Angeln ohne FischereischeinSeit dem 01. August gibt es in Brandenburg wesentliche Erleichterungen für Angler ohne einen amtlichen Fischereischein A. Friedfische dürfen ab sofort ohne Fischereischein, ohne Lehrgang und Prüfung beangelt werden.
Was ist neu? Ab dem 1. August 2006 wird in Brandenburg für das Friedfischangeln kein Fischereischein mehr benötigt, weder ein Jugendfischereischein noch ein Fischereischein A. Dafür ist eine Fischereiabgabe zu entrichten für Kinder ab acht bis 18 Jahre in Höhe von 2,50 Euro pro Kalenderjahr. Erwachsene zahlen 12 Euro. Die damit erworbene Fischereiabgabemarke berechtigt zum Kauf einer Angelkarte, an dem vom Angler gewünschten Gewässer. Wenn der Angler ist Mitglied im Deutschen Anglerverband berechtigt ihn dies ebenso zum Angeln ohne Fischereischein. Der Jugendfischereischein verliert seine Gültigkeit am 31. Dezember und wird nicht mehr verlängert. Ab 1. August gibt es auch neue Fischereischeine, die unbegrenzt, auf Lebenszeit gültig sind. Dennoch wird eine Fischereiabgabe fällig: entweder die Fünfjahresfischerei-Abgabemarke in Höhe von 40 Euro oder eine Fischereiabgabe von 12 Euro für ein Jahr. Jugendliche mit Fischereischein bezahlen bis zum 18. Lebensjahr 2,50 Uhr pro Jahr. Friedfischer die jetzt überlegen ihren Fischereischein auslaufen zu lassen, da sie ja eh nur auf Friedfische angeln, sollten sich dies aber genau überlegen. Der Fischereischein auf Lebenszeit kostet 25 Euro Verwaltungsgebühr plus 40 Euro Fischereiabgabe. Ohne Fischereischein sind 12 Euro pro Jahr zu entrichten, so kosten diese 5 Jahre etwa 20 Euro mehr und man kann in anderen Bundesländern - z.B. an der Ostsee - nicht mehr angeln ohne sich dort einen Touristenfischereischein (so es ihn gibt) zu kaufen. |